Bekanntmachung der Marktgemeinde Yspertal nach § 13 Abs. 2 und 5 AVG I Rechtswirksame Einbringung Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 AVG) an die Marktgemeinde Yspertal steht folgende Adresse zur Verfügung: Hinweis: Schriftliche Anbringen können Sie außer durch persönliche Abgabe beim Bürgerservice auch per Post, als Fax oder als E-Mail einbringen. Verwenden Sie dafür bitte nachstehe Adressen und beachten Sie bitte die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Marktgemeinde Yspertal. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Amtsstunden übermittelte Anbringen erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten. Einbringung über: Post: Marktgemeinde Yspertal 3683 Yspertal, Hauptstraße 9 Telefax: +43(0)7415 6767 24 E-Mail: gde@yspertal.gv.at Online-Formulare: http://www.yspertal.gv.at
Amtsstunden Mo und Mi von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Di und Do von 08.00 - 13.00 Uhr, Fr von 08.00 bis 14.00 Uhr jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, sowie der Karfreitag, 02. November Nachmittag, der 24. und 31. Dezember und der Faschingsdienstag Nachmittag. II Technische Voraussetzungen (1) E-Mails sind über die Internetprotokolle SMTP und TLS v1.0 over SMTP einzubringen. Sofern EMails oder Online-Formulare Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen: Art Bezeichnung Suffix Text ASCII (ISO 8859-1) UTF8 *.TXT, *.TEX, *.XML, *.XSL, *.CSV Dokument PDF 1.3 *.PDF RTF *.RTF MS Office Word *.DOC MS Office Excel *.XLS MS Office PowerPoint *.PPT Grafik GIF *.GIF JPEG *.JPG *.JPEG BMP *.BMP TIFF *.TIF *.TIFF Komprimierung ZIP *.ZIP RAR *.RAR (2) E-Mails und Online-Formulare gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie a) einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte überschreiten, b) verschlüsselt sind, c) Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können oder d) ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten. (3) E-Mails und Online-Formulare mit komprimierten Anhängen dürfen keine der in Abs. 2 genannten Eigenschaften aufweisen. III Amtsstunden Gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden die Amtsstunden für die Entgegennahme von schriftlichen Anbringen wie folgt festgesetzt: Mo und Mi von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Di und Do von 08.00 - 13.00 Uhr, Fr von 08.00 bis 14.00 Uhr jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, sowie der Karfreitag, 02. November Nachmittag, der 24. und 31. Dezember und der Faschingsdienstag Nachmittag. Die Bürgermeisterin: Veronika Schroll |